Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Vorbemerkung

Für alle Angebot und Warenlieferungen der Firma PINE-LIFE Inneneinrichtung GmbH gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen entgegengenommen, Lieferungen nur aufgrund dieser Bedingungen ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1. Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung und/oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich. Eines ausdrücklichen Widerspruchs durch uns bedarf es nicht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend. Sie sind unverbindlich, soweit sie keine gegenteilige Erklärung erhalten. Die Annahme eines Auftrags gilt erst dann als erfolgt, wenn wir ihn schriftlich bestätigt oder ausgeführt haben. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden eines Auftrags und/oder Vertrags, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Rechnung

Die Aufträge werden zu den am Tage der Auftragserteilung gültigen Listenpreise berechnet. Die berechneten Preise gelten ab Aachen. Die Kosten für Fracht und Verpackung trägt der Käufer/Besteller.

4. Lieferzeit

Grundsätzlich sind Angaben zum Liefertermin unverbindlich. Vereinbarte Liefertermine halten wir nach Möglichkeit ein. Eine Haftung für die mögliche Nichteinhaltung eines Liefertermins besteht nicht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Käufer/Besteller wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5. Beanstandungen

Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu prüfen. Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers/Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware – schriftlich angezeigt werden. Für Ersatzlieferungen und/oder Nachbesserungsarbeiten halten wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Ein Rücktritt des Käufers/Bestellers vom Vertrag kommt nur unter der Voraussetzung in Betracht, das wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben bzw. eine von uns vom Käufer/Besteller gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen. Mängelrügen an dem Kaufgegenstand berechtigen den Käufer/Besteller nicht zum Einbehalt von Rechnungsbeträgen. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden.

6. Zahlung

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung. Ausgestellte Rechnungen werden zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückgenommen. Auch Rechnungen für Auswahl- und Dekorationssendungen unterliegen diesen allgemeinen Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt nur gutgeschrieben werden, wenn gleichzeitig mit der Rücksendung der Ware die Nummer der Rechnung mit der sie geliefert wurde, bekannt gegeben wird. Die Gutschrift von Waren der Auswahl- und Dekorationssendungen erfolgt zu den Preisen, zu denen sie berechnet wurde. Zahlungen auf Rechnungen sind in EUR innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug etwaiger Nebenkosten zu leisten. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten Zinsen über dem Leitsatz der EZB vom Tage der Fälligkeit unserer Forderung berechnet.

Bei der Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unserer Käufer/Besteller voraus. Das Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Käufers/Besteller bieten, berechtigen uns, noch nicht erfolgte Lieferungen an den Käufer/Besteller zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Einbehalt, ggf. Rücktritt, entbindet den Käufer/Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Käufers/Bestellers ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Unsere Reisenden und anderen Beauftragten sind zur Annahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie eine von uns ausgestellte schriftliche Vollmacht vorlegen können. Muss der fällige Betrag auf dem Rechtswege eingezogen werden, so werden alle noch nicht fälligen Kosten ebenfalls sofort fällig und eingezogen. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers, neue Lieferungen werden dann nur noch per Nachnahme ausgeführt.

7. Haftung

Wir haften grundsätzlich nur, soweit Schäden durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Im übrigen gelten für die Haftung bei fahrlässigem Verhalten folgende Regelungen:
Schadenersatzansprüche für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes. Vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Im kaufmännischen Verkehr haften wir stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer/Besteller, unser Eigentum. Als Bezahlung gilt die vollständige Gutschrift des Gegenwertes bei uns. Der Käufer/Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat uns der Käufer/Besteller hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Die Forderung des Käufers/Besteller aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des uns zustehenden Einziehungsrechts ist der Käufer/Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer bekannt zu geben. Ferner ist er verpflichtet uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben in Bezug auf die abgetretene Forderung zu machen.

Gerät der Käufer/Besteller uns gegenüber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise in Verzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Aachen. Im Falle von Streitigkeiten mit Käufern/Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Anstalten mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen sind, ist ebenfalls Aachen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Für den Fall, das der Käufer/Besteller nicht Vollkaufmann ist, gilt Euskirchen als Gerichtsstand für das Mahnverfahren als vereinbart. Das Vertragsverhältnis unterliegt in seiner Gesamtheit dem deutschen Recht.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Gewolltem am nächsten kommt.

11. Datenerfassung

Wir speichern ihre personenbezogenen Daten §26 BDSG